HTN - HausTechnik Niederrhein GbR

Beispielbild, welches Wasserzähler zeigt

Wärmezähler bei zentralem Warmwasser Pflicht!

Bei Zentralheizungen muss ab Januar 2014 der die Warmwasserzeugung benötigte Energieanteil mittels eines Wärmezählers erfasst werden. Die bisherige Praxis der rechnerischen Ermittlung ist dann nicht mehr zulässig. Damit ebnet sich für die Wohnungswirtschaft der Weg zu transparenteren Nebenkostenabrechnungen.
 
Grund für die Einbaupflicht ist die zunehmende Bedeutung der Warmwasserbereitung für den Gesamtenergieverbrauch von Gebäuden angesichts des sinken­den Heizenergieanteils. Mit dem Einsatz eines separaten Zäh­lers sollen die Energiemenge für die Warmwasserbereitung so­wie die entsprechenden Kosten exakt erfasst und dem Mieter gegenüber ausgewiesen werden.

Quelle: Internet