HTN - HausTechnik Niederrhein GbR

Beispielbild, welches Wasserzähler zeigt

EU-Beschluss zur EED-Novellierung und Fernauslesbarkeit

Wir weisen darauf hin, dass Produkte ohne Fernauslesbarkeit nicht mehr den aktuellen Anforderungen der novellierten Heizkostenverordnung entspricht.
 
Gerne beraten wir Sie in der Auswahl von HKVO-konformen Geräten.

EED-Novellierung mit Beschluss zum 04.12.2018 vom Rat der EU angenommen.
Der Rat der Europäischen Union hat die Änderungen der Richtlinie 2012/27/EU mit Beschluss zum 04.12.2018 angenommen und über die Energieeffizienzziele für 2030 entschieden.  Die EED – Novellierung wurde im Amtsblatt der EU vom 21.12.2018 veröffentlicht.
 
Nach Umsetzung in nationales Recht müssen ab November 2020 Neubauten sowie modernisierte Gebäude ausschließlich mit fernablesbaren Verbrauchserfassungsgeräten ausgestattet werden.
Eine Nachrüstpflicht für die Fernauslesbarkeit besteht bis Januar 2027, wenn diese kosteneffizient abbildbar ist (Artikel 9).
Ab Januar 2022 sind Endnutzern monatlich Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen bereitzustellen, wenn die Liegenschaft mit fernlesbaren Verbrauchserfassungsgeräten ausgestattet ist. Dies kann postalisch oder z.B. über ein Internetportal geschehen (Anhang VIIA).
 
Die entsprechende Richtlinie finden Sie unter: Data.Consilium.Europa.eu


Die Informationen, wie Sie Ihren Wasserzähler richtig ablesen finden sie hier.